AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen dem Kunden als Verbraucher und der Firma:
Armin Anding / Anding Immobilien
Chausseestr. 2b
18375 Born
Tel: 038234/555582
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§ 1 Tätigkeitsbereiche
Die Firma Anding Immobilien verübt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Immobilienmakler, und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, (Immobilienbewertung, Bauprojektberatung, Vermarktungsservice von Neubauprojekten, Homestaging, Vorbereitung auf Bankgespräche) insbesondere der Verkauf/Vermittlung von Immobilien für Verkäufer und Käufer. Der Nachweis wird geführt für Vermittlung von Immobilien zum Kauf.
§ 2 Eigentümerangaben
Die Firma Anding Immobilien weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr weiter gegebenen Informationen über ein Objekt vom Verkäufer oder von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und nur im Rahmen der Ihr zu Verfügung stehenden Möglichkeiten auf Richtigkeit überprüft worden sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Firma Anding Immobilien, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit dieser Informationen keinerlei Haftung.
§ 3 Doppeltätigkeit
Die Firma Anding Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer gegen eine Provision tätig werden.
§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise der Firma Anding Immobilien, sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung ``schriftlich´´ der Firma Anding Immobilien, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, und schließt ein Dritter oder eine andere Person durch diese weitergegebenen Informationen des Kunden den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, an die Firma Anding Immobilien die mit ihr vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen.
§ 5 Informationspflicht
Der Auftraggeber ``Eigentümer´´ verpflichtet sich, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Firma Anding Immobilien sich zu versichern, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
§ 6 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Anding Immobilien die im Zusammenhang der Erfüllung des Auftrages entstandenen Aufwendungen (Investitionen in Werbung, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Zeitaufwendung Objektbesichtigungen, Fahrtkosten) zu erstatten, wenn er den Alleinauftrag/Auftrag vor Ende der vereinbarten Laufzeit kündigt.
§ 7 Irrtum und Zwischenverwertung
Bei allen Angeboten der Firma Anding Immobilien ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Firma Anding Immobilien wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
§ 9 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Anding Immobilien beträgt 3 Jahre. Die Schadensersatzverpflichtung, beginnt mit dem Zeitpunkt, in der die auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten die Reglungen des Gesetzgebers.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht entgegenläuft.