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Tippgeber-Provision


Kennen Sie Menschen die Ihre Immobilie verkaufen möchten?


Werden Sie Partner von Anding Immobilien, Sie verdienen als Tippgeber an unserer Arbeit mit.

Sie kennen jemanden persönlich, der ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück, ein Anlage- oder ein Gewerbeobjekt verkaufen möchte. Dann empfehlen Sie uns weiter. Für Ihre Empfehlung bedanken wir uns mit einer Tippgeberprovision! Bei Objekten, die wir Dank Ihres Hinweises aufnehmen und erfolgreich vermitteln, erhalten Sie von uns 10% Provision.

Voraussetzung für die Zahlung einer Tippgeber-Provision:

Die Immobilie wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten. Die Immobilie steht nicht zur Versteigerung an. Die Immobilie ist ein Neuzugang in unserem Bestand und es besteht kein Auftrag mit einem anderen Makler. Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich (vorrangig an der Ostseeküste, Fischland-Darß-Zingst, südliche Boddenküste). Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der empfohlenen Immobilie/Objektes.

Ablauf:

Sie informieren uns über ein interessantes Objekt, welches zum Verkauf steht. Des weiteren benötigen wir, genaue Angaben des Eigentümers (Name, Adresse, Telefonnummer) und Ihre Kontaktdaten. Im Anschluss setzen wir uns mit dem Eigentümer in Verbindung und schließen einen Maklervertrag ab. Sie erhalten eine Bestätigung. Erst nachdem wir die Immobilie erfolgreich vermittelt haben und eine entsprechende Auszahlung der Makler-Courtage an uns erfolgt ist, erhalten Sie Ihre Provision. Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen (z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater) richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tipp-Provisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns über jede Empfehlung, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.

Die Tippgeberprovision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen Netto ausgezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen die Umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.